Pschychologie Studium + Beruf
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Rechtspsychologie
Rechtspsychologie befasst sich mit Gesetz, Recht und Polizei. Obwohl dieser Bereich der Psychologie sehr spannend klingt, werden viele sehr verschiedenartige Berufszweige damit verbunden - der legendäre Beruf des Profilers ist nur eine Möglichkeit unter vielen, und dabei noch eine mit sehr schlechten Berufsaussichten.
Profiler - Zu dem Beruf des Profilers hat nur Zugang, wer sich entweder im Polizeidienst befindet und Psychologie mit dem Schwerpunkt Rechtspsychologie studiert, oder wer nach dem entsprechenden Studium in den Polizeidienst tritt. Ein Studium der Kriminologie kann integriert werden, ist aber nicht zwingend vorausgesetzt. Es werden nur sehr wenige Profiler benötigt, die Stellen sind also rar - ein Studium der Rechtspsychologie mit dem alleinigen Ziel, als Profiler tätig zu werden, ist also nicht zwangsläufig von Erfolg gekrönt.
Polizeipsychologe/-in - Dieser Beruf kommt dem des Profilers relativ nahe, und die Aussichten, auch tatsächlich eine Anstellung zu finden, sind etwas besser. Zu den Aufgaben des Polizeipsychologen gehört es, Täterprofile zu erstellen und bei Geiselnahmen zu verhandeln. Einsätze müssen geplant, Polizeibeamte nach schwierigen Situationen betreut werden, und die Personalplanung gehört oft genug auch zum Aufgabenbereich des Polizeipsychologen.
Auch bei Gericht werden Rechtspsychologen benötigt. Sie müssen sich um die Betreuung von Zeugen und Prozessteilnehmern kümmern, erstellen Gutachten bezüglich der Glaubwürdigkeit von Aussagen und der Schuldfähigkeit von Angeklagten. Dies kann von fest angestellten Gerichtspsychologen getan werden, aber häufig genug werden freiberufliche Gerichtsgutachter für diese Arbeiten herangezogen. Es ist kein leichter Beruf, denn es kann sehr nahe gehen, sich tagtäglich mit den dunkleren Seiten der Menschheit auseinander zu setzen und zudem noch den Befragungen durch Anwälte ausgesetzt zu sein.
In Justizvollzugsanstalten werden ebenfalls Rechtspsychologen benötigt - um sich um Rehabilitation und soziale Wiedereingliederung zu bemühen. Daneben fällt die Gewährung von Freigang sowie vorzeitige Haftentlassung in den Entscheidungsbereich von Rechtspsychologen. Die Therapie von Straftätern ist ein weiteres Betätigungsfeld in Justizvollzugsanstalten. Es muss allerdings erwähnt werden, dass auch dies kein leichter Berufsweg ist, denn der Umgang in diesem Umfeld ist denkbar rau, und auch hier sind nur wenige Stellen verfügbar.